Verein

Veranstalter des „Berliner Hörspielfestivals – Das Festival des freien Hörspiels“ ist der gemeinnützige Verein Berliner Hörspielfestival e.V. Registernummer: VR 29719 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
info[at]berliner-hoerspielfestival[punkt]de

Festivalleitung
Andreja Andrisević, Anke Beims, Stella Luncke, Jochen Meißner.

Programmgestaltung und Mitarbeit 2022
Andreja Andrisević, Maximilian Bartels, Anke Beims, Luise Daberkow, Golo Föllmer, Elisabeth Hager, Frank Hampel, Moritz Hanfgarn, Michael Kanofsky, Kerstin Kuhnekath, Rainer H. Kremser, Stella Luncke, Christian Matiack, Irene Aurora Paci, Jochen Meißner, Josef Maria Schäfers, Tilo Schmalenberg, Karlotta Sperling, Tim Zülch.

Juryvorsitz / Blog
Jochen Meißner

Visuals  & Sounddesign BHF
Josef Maria Schäfers

Grafikdesign
szim | www.szim.de

Website-Programmierung
Georg Werner

Fotos
Anke Beims, Stella Luncke und Josef Maria Schäfers
Modell: Isabelle Holtkamp | www.schickefrise.de

Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Anke Beims


Das Berliner Hörspielfestival wird ehrenamtlich von einer Vielzahl von Hörspiel­enthusiasten organisiert. Falls Sie uns unterstützen möchten, können Sie das gerne tun: mit Ihrem Wissen, Ihrer Arbeit oder Ihrem Geld.

Werden Sie Mitglied im Verein „Berliner Hörspielfestival e.V.“

Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 8/Jahr.

Als Fördermitglied kommen Sie kostenlos zum Berliner Hörspielfestival.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt dann EUR 36/Jahr.

Ab 2023 gelten neue Mitgliedbeiträge:

EUR 12/ Jahr ermäßigte Mitgliedschaft (Selbstauskunft)

EUR 36/Jahr ordentliche Mitgliedschaft

EUR 72/Jahr Fördermitgliedschaft (freier Festivaleintritt)

Spenden bitte an:

Berliner Hörspielfestival e.V.
Deutsche Skatbank
IBAN: DE70 8306 5408 0004 2064 52
BIC: GENODEF1SLR

Kontakt:

Berliner Hörspielfestival e.V.
c/o Andreja Andrisević
Grellstraße 65
D-10409 Berlin

+49 (0)179-8933193

info@berliner-hoerspielfestival.de


Vereinssatzung Berliner Hörspielfestival e. V.

VR 29719 Amtgericht Berlin (Charlottenburg)

§ 1 Name, Sitz, Eintragung

1) Der im Jahre 2010 gegründete Verein führt den Namen:
„Berliner Hörspielfestival e. V.“

2) Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter der Nr. VR 29719 eingetragen.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur insbesondere im Bereich auditiver Kunstformen.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Punkte verwirklicht:

  • Die jährliche Organisation und Durchführung des mehrtägigen Berliner Hörspielfestivals – Das Festival des Freien Hörspiels. Dabei werden Hörstücke von freien Hörspielmachern, Kinder- und Jugendgruppen präsentiert, die ohne redaktionelle Hürden und Instanzen in Eigenverantwortung der Macherinnen und Macher produziert werden, ohne Verknüpfung mit Radio- und Sendeanstalten oder großen Verlagen.
  • Diese Freie Hörspielszene soll durch die Austragung mehrerer Kategorien von Hörspielwettbewerben gefördert werden. Mögliche Kategorien sind u.a. ein Wettbewerb für Stücke mit einer Länge von 20:00 bis 60:00 Minuten; ein Wettbewerb für Stücke mit einer Länge von 5:01 bis 19:59 Minuten; ein Wettbewerb für Stücke mit einer Länge von 1:01 bis 5:00 Minuten; ein Minihörspielwettbewerb für Stücke mit einer Länge von maximal 60 Sekunden. Thematische oder auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtete Wettbewerbe (wie beispielsweise Kinder- und Jugendliche oder ein fremdsprachiges Publikum) sind ersatzweise oder ergänzend ebenfalls möglich. Dabei soll darauf geachtet werden, dass alle akustischen Gattungen (erzählerisches Hörspiel, Dokumentarformate, Klangkunst sowie deren Mischformen) abgebildet werden.
  • Ein Rahmenprogramm während der Festivaltage soll außerdem eine Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen hinsichtlich des Mediums Hörspiel anregen.
  • Angemessene Dokumentation der Vereinsaktivitäten in Schrift, Bild und Ton sowie der Wettbewerbseinreichungen und ggf., soweit leistbar und rechtlich möglich, verfügbar machen dieser Dokumente für Interessierte.

§ 4 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 6 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz zweimaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich eingeladen (schriftlich: auch E-Mail). Sie tagt mindestens einmal im Jahr.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Protokolle werden vom Protokollführer unterzeichnet.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Wahl und ggf. Abberufung des Vorstands laut § 8. Die Wahl erfolgt offen oder auf Antrag geheim. Ein*e Kandidat*in gilt als gewählt, wenn er/sie die einfache Stimmenmehrheit erhält und die Wahl annimmt.
  • Entgegennahme des Geschäfts- und Rechnungsberichtes und Entlastung des Vorstands
  • Beschluss einer Geschäftsordnung, die die Aufgaben und Verantwortung der Mitglieder und des Vorstands gegenüber der Mitgliederversammlung festlegt.
  • Beschlussfassung über Vereinsaktivitäten und Haushaltsplan
  • Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins.
    Diese bedürfen einer 2 / 3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.
  • Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts

§ 8 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB

Der Vorstand besteht aus mindestens drei bis maximal sechs Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt.
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand führt die Geschäfte im Auftrag der Mitgliederversammlung, der gegenüber er rechenschaftspflichtig ist. Ihm obliegt die Erstellung des Geschäfts- und des Rechnungsberichtes sowie die Aufstellung des Haushaltsplanes. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Die Beschlüsse des Vorstands werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung. Im Protokoll müssen Ort und Zeit der Vorstandssitzung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden. Das Protokoll ist vom Schriftführer zu unterschreiben.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt in den durch diese Geschäftsordnung bestimmten Aufgaben- und Verantwortungsbereichen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur persönlichen Haftung.
Der Vorstand ist berechtigt, eine*n Geschäftsführer*in mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen. Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.
Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen) zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

§ 9 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.

§ 10 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Kulturnetzwerk Neukölln e. V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, Zwecke zu verwenden hat.

Berlin, im Oktober 2018